Immobilien
GRZ (Grundflächenzahl)
Definition
Der Anteil des Grundstücks, der überbaut werden darf. GRZ 0,4 = 40% dürfen bebaut werden. Im Bebauungsplan oder nach BauNVO festgelegt.
Verwandte Begriffe
GFZ (Geschossflächenzahl)
Das Verhältnis von Geschossfläche zu Grundstücksfläche. GFZ 1,0 bedeutet: Geschossfläche darf so groß sein wie das Grundstück. Im Bebauungsplan festgelegt.
Mehr erfahrenBebauungsplan (B-Plan)
Verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde. Regelt Art und Maß der baulichen Nutzung: GRZ, GFZ, Geschosszahl, Dachform, Baulinien. Einsicht beim Bauamt.
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